Aus der Gemeinde und Pfarre Kammern
Kammerstein, Burgruine in der Orts-
Die Geschichte schweigt über den Ursprung dieser Veste; wahrscheinlich dürfte sie ein gleichnamiges Geschlecht erbaut haben. Ein Ramung von Kammerstein kommt im Jahre 1236 sammt anderen steirischen Edelherren in der Umgebung des Kaisers Friedrich II. vor. Vielleicht waren die Kammerstein identisch mit dem Geschlechte der von Kammern, die Niederkammern (Kammerstein?) und Oberkammern (Ehrenfels?) besaßen und die von 1094 bis 1305 vorkommen u. zwar Marchwart v. Kammern 1094, 1122, Pilgrim, Kollmann, Engelbert, Otto und Hartrath 1150, 1187, Wiegand 1173, Wolfgang und Frowin 1189, Altmann, Ruodwin und Wolfger 1197, Wolfram, herzogl. Schaffer zu Weißkirchen 1187, 1190, Heinrich 1261, Otto 1266, 1275, 1305 und Hasold 1289 und 1296.
Um 1290 erscheint aber Kammerstein schon im Besitze der Ritter von Ehrenfels, und zwar besaß es in diesem Jahre Wulfing v. Ehrenfels. Der Erzbischof von Salzburg, selbst Otto der Baiernherzog hetzte den steiermärkischen Adel gegen den Landesfürsten, Albrecht I. von Habsburg; sie fanden leider nur zu schnell Anhänger. Aber Herr Wulfing blieb seiner Pflicht eingedenk und wies die schnöden Anträge der Aufrührer von sich. Die Söldner der feindlichen Fürsten rückten vor Kammerstein, welches auch erstiegen wurde. Im Jahre 1373 wurde Albert, Bischof von Passau, auf seiner Reise nach Wien zum Beilager Herzog Alberts III. mit dem Zopfe, von Otto und Heinrich v. Ehrenfels gefangen genommen, nach Steiermark geführt und in der Veste Kammerstein eingesperrt. Erst nach einem Jahre (1374) entließen sie ihn aus der Haft; sie wurden für diese That mit dem Kirchenbanne belegt.
Nach dem Aussterben der Ehrenfels kamen Kammerstein, Ehrenfels sammt Ehrnau und den übrigen Herrlichkeiten wahrscheinlich durch Erbschaft an die von Süßenheim. Kaiser Friedrich IV. kaufte endlich am 22. April 1461 von Hanns von Süßenheim die beiden Bugen sammt Ehrenau, dem Urbar, Gericht zc., wobei die Ritter Friedrich Herberstorfer und Jörg Grabner Zeugen und Siegler des Kaufbriefes waren. Von nun an wurden sie vom Kaiser pfleg-
Ehrnau und Kammerstein wurden darauf mit dem Fideicommißbande behaftet und blieben bei der Familie der Freiherren, nachher Grafen von Breuner, bis nach dem Tode des Karl Grafen von Breuner, Sohn des Landeshauptmannes Thomas Grafen von Breuner, die Herrschaft an Leopold Graf v. Galler, als gerichtlich erkannten Fideicommiß-
Eine schöne Sage knüpft sich an die Burg Kammerstein. Vor mehr als 250 Jahren lebte dort eine fromme Burgfrau mit ihrem dreijährigen Söhnlein. Ihr Gemahl, der Freiherr, aber war mit seinen Getreuen gegen die Türken gezogen. Da saß die schöne Frau, weinte bittere Thränen der Sehnsucht und des Kummers; vergebens lugte sie fast immer am Fenster hinunter auf die Straße. Fort und fort zogen flinke Reiter vorüber, aber das treue Antlitz ihres geliebten Gatten vermochte sie nie zu erschauen. Und wieder sah die Freifrau unermüdlich hinab in das Thal, denn sie war nun fest überzeugt, daß der Gemahl bald heimkehren werde. Da zog ein wohlgerüsteter Reiter lustig einher, es wehte der goldgelbe Federbusch am Helme, fröhlich wieherte das muthige Pferd und als der Reiter an den Burgweg kam, lenkte er schnell bergan. Die Freifrau ersah die Wappenfarben ihre Gemahls. „Dein Vater kommt“, frohlockte sie, hob den Kleinen auf den breiten Fensterrand und blickte voll Sehnsucht und Zärtlichkeit dem Ankommenden entgegen. „Er ist gesund, denn er tummelt wacker das Pferd“, sprach sie wieder voll Entzücken. Aber auch der rasche Junge drängte sich hart an die Mutter, glitt aus ihren schützenden Armen und stürzte hinab über den scharfkantigen Burgfelsen. Die unglückliche Mutter sank sprachlos zusammen und gab kein Zeichen des Lebens von sich. Wer beschreibt auch das Entsetzen des Freiherrn beim Anblicke des Geschehenen; dieser Augenblick überwog an Schmerz alle Gefahren, Wunden und Drangsale des Krieges, welche er so männlich getragen hatte. Er sprang aus dem Sattel und zögernd schlich er hin, um mit der Leiche seines einzigen Kindes nach langer Abwesenheit in die väterliche Burg zurückzukehren. Aber siehe -